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Bildquellen und -rechte
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Photo`s und Bilder auf der Website http://www.kg-ackerjonge.de sind zum größten Teil von Mitglieder der KG-Ackerjonge gemacht worden.
Die Copyright Hinweise (=Bildquelle) werden entweder am Anfang des Textes oder wenn technisch möglich direkt am
Bild platziert.(Pierre A.J. Smeyers) |
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Nutzungsrechte
Der Nutzer erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Die Bilder dürfen ausschließlich für Private Zwecke verwendet werden. Es sind keinerlei Personenrechte verfügbar. Außerdem kann eine
Verwendung durch einen Vertrag eingeschränkt sein, entsprechende Hinweise dazu finden Sie in den IPTC-Daten im Feld "Special
Instructions". Mit dem Download verpflichtet sich der Nutzer, diese Einschränkungen zu beachten und die Rechte der Künstler.
Irrtum vorbehalten. Weitergehende Rechte können bei uns nachgefragt werden. Für eine Rechteverletzung durch den Nutzer kommen wir in keinem Fall auf.
Die Text- und Bildrechte liegen bei dem Verein KG Ackerjonge e.V. 1966 und Pierre A.J. Smeyers. Jegliche kommerzielle Verwendung und/oder
Weiterverarbeitung der Abbildungen aus dieser Website sowie der Texte nur auf Anfrage.
Nutzung
Möchtest du meine Photo`s auf einer Website veröffentlichen - zb. auf Facebook - Twitter - in einem Forum etc. bevor du Bilder von
einer dieser Webseite verwendest, vergewissere Dich dass der Urheber es erlaubt!
Hier die rechtlichen Hintergründe:Ob Photos geschützt sind bemisst sich einerseits nach dem
Urheberrecht. Urheber des Photos ist dabei der Photograph.
Diesem steht das Recht zu, über die Verwertung und Verwendung des Photos zu entscheiden. Er hat darüber hinaus ein Recht die Beeinträchtigung oder Entstellung seines Photos zu untersagen, wenn dadurch seine "berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen gefährdet sind". Dieses Recht ist Teil des
Urheberpersönlichkeitsrecht. Andererseits existiert in § 72 UrhG das so genannte Lichtbildschutzrecht. Danach sind auch Photos,
also Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse, geschützt, wenn sie das Merkmal der Schöpfungshöhe, wie beispielsweise das Werk
eines professionellen Photographen, noch nicht erreichen. Daraus folgt, dass nahezu jede Photographie rechtlich geschützt ist, egal
ob sie objektiv hochwertig oder nur ein "Schnappschuss" ist.
Wer sich also im Internet an fremden Photos für die eigene Website oder einer andere Veröffentlichung "bedient", dem muss klar sein, dass er damit in den meisten Fällen die Rechte eines Anderen verletzt. Wird dem Inhaber der Rechte dies bekannt, so hat er verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Er kann die
Sache auf sich beruhen lassen, er kann die Verwendung nachträglich genehmigen und dafür beispielsweise ein entsprechendes Nutzungshonorar verlangen oder er kann darauf
mit einer Abmahnung reagieren, die für den Empfänger erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bedeutet, da zumeist auch eine
Unterlassungserklärung für denWiederholungsfall beigefügt ist.
Zur Geltendmachung der Rechte, sei es ein entsprechender Hinweis, eine Abmahnung oder eine Klage, ist grundsätzlich derjenige berechtigt, der die Rechte an dem Bild oder an dem Photo hat bzw. diese verwerten darf. Dies kann sowohl ein Photograph, eine Bilder-Agentur als auch eine andere beauftragte
Gesellschaft sein. Hier ist jedoch im Einzelfall darauf zu achten, ob die geltend gemachten Rechte tatsächlich auch beim Absender
liegen.
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